Unsere Angebote

Bestattungen sind sehr kostspielig. Im Durchschnitt müssen dafür ca. € 5000 aufgewendet werden. Unsere Empfehlung heißt Vorsorge. Bei wirtschaftlichen Problemen, Arbeitslosigkeit und dem heutigen Anspruchsdenken ist das keine leichte Aufgabe. In vielen Fällen wird das gesparte Geld für andere Wechselfälle des Lebens benötigt. Die Bestattungskosten haben oft die Hinterbliebenen zu tragen.
Möchten Sie Ihre Angehörigen entlasten? Die Sterbegeldversicherung unseres Vereins bietet Ihnen hier eine Lösung. Mit einem geringen monatlichen Beitrag (Tarif mit laufender Beitragszahlung) oder einer Einmalzahlung (Einmaltarif) können Sie für den Fall Ihres Ablebens vorsorgen.


Tarifbedingungen

Zum Zweck des Abschlusses einer Sterbegeldversicherung können natürliche Personen beim Tarif mit laufender Beitragszahlung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und beim Einmaltarif bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres als Mitglieder aufgenommen werden. Kinder bleiben bei beiden Tarifen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres beitragsfrei versichert.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Antragsteller zu unterzeichnenden, vollständigen und wahrheitsgetreuen Erklärung auf speziellen Vordrucken.

Im Falle der Aufnahme sind dem Antragssteller eine Kopie des Antrags, das Produktinformationsblatt, der Versicherungsschein und die Satzung auszuhändigen. Das Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Tag, nicht jedoch vor Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages beim Tarif mit laufender Beitragszahlung bzw. der Zahlung des Gesamtbeitrages beim Einmaltarif.

Im Falle des Todes eines Mitgliedes gewährt der Verein ein Sterbegeld. Die Höhe des Sterbegeldes richtet sich nach den jeweils abgeschlossenen Versicherungstarifen.

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht beim Tarif mit laufender Beitragszahlung nur für solche Mitglieder, für die seit mindestens 6 Monaten Sterbegeldversicherungen beim Verein bestanden haben. Dies gilt auch beim Einmaltarif, außer das Mitglied hat bei Aufnahme das 65. Lebensjahr bereits vollendet, dann besteht ein Anspruch erst nach einer Mitgliedschaft von drei Jahren. Sofern der Versicherungsfall beim Einmaltarif während der Wartezeit eintritt, werden 95 v.H. des gezahlten Beitrages erstattet.

Der Sterbefall ist dem Verein anzuzeigen. Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt gegen Vorlage der Sterbeurkunde, des Versicherungsscheins und eines Nachweises über die Zahlung des letztfälligen Versicherungsbeitrages an den jeweiligen Inhaber dieser Unterlagen. Sofern jedoch ein anderer als der Inhaber der genannten Unterlagen das Begräbnis besorgt und Bestattungskosten nachweislich bezahlt hat, kann der Verein das Sterbegeld mit befreiender Wirkung auch an diesen bezahlen, soweit es nicht höher ist als die verauslagten Bestattungskosten.


Weiter Informationen zum Herunterladen:


Unsere Produktinformationsblätter

Tarif mit laufender Beitragszahlung
Einmaltarif

Unsere Beratungsprotokolle

Tarif mit laufender Beitragszahlung
Einmaltarif

Tarife Frauen (laufender Beitrag) Tarife mit laufender Beitragszahlung bei Eintritt vom vollendeten 7. bis 65. Lebensjahr.



Tarife Männer (laufender Beitrag) Tarife mit laufender Beitragszahlung bei Eintritt vom vollendeten 7. bis 65. Lebensjahr



Tarife Frauen (Einmaltarif) Einmaltarif Frauen bei Eintritt vom vollendeten 7. bis 80. Lebensjahr



Tarife Männer (Einmaltarif) Einmaltarif Männer bei Eintritt vom vollendeten 7. bis 80. Lebensjahr




(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken